Liebe Vereine und Beteiligte im Spiel- und Trainingsbetrieb unter dem Dach des AFVBy!
Da es vereinzelt Nachfragen zur Aussetzung des offiziellen Spielbetriebs gab und sich gleichzeitig auch die Rahmenbedingungen, die das bayerische Innenministerium vorgibt, gerade erst geändert haben, möchten wir hiermit näher auf die aktuellen Vorgänge eingehen.
Aktuell sehen wir uns mit der Situation konfrontiert, dass vor wenigen Tagen weitreichende Lockerungen kommuniziert wurden (u.a. teilweise Öffnung Gastronomie, Autokinos, Museen und Freibäder sowie die differenzierte Betrachtung hinsichtlich Genesungs- bzw. Impfstatus),
Gleichzeitig sieht das bayerische Innenministerium für den Sport in seinen pauschalen Regeln zur Sportausübung derzeit ausschließlich kontaktfreie Sportausübung vor.
Allerdings hat die Staatsregierung parallel am 4. Mai 2021 beschlossen, dass die Kreisverwaltungsbehörden in Landkreisen und kreisfreien Städten unter gewissen Voraussetzungen im Sport ab dem 10. Mai Erleichterungen zulassen können.
Demzufolge kann die Durchführung von Kontaktsport im Freien (mit Beschränkung von Gruppengrößen / bei Inzidenz unter 100 nach Vorlage von negativen Tests aller Teilnehmer bzw. bei Inzidenz unter 50 sogar ohne Auflage des Testens) durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege genehmigt werden.
Der BLSV hat in den vergangenen Tagen im engen Austausch mit dem Ministerium die „richtige“ Auslegung der doch leicht missverständlichen Vorgaben abgestimmt und dessen Ergebnisse liegen nun vor:
Die Details dazu finden Sie unter: Handlungsempfehlung des BLSV
Da die aktuell gültigen Regelungen weiterhin Inzidenz-basiert sind, ist klar, dass es keine bayernweit einheitliche Regelung gibt und geben kann.
Deshalb möchten wir auch noch einmal deutlich hervorheben, dass die örtlich zuständige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung für Erlass der lokalen Richtlinien, Genehmigung von Sportausübung und Überwachung der Einhaltung von Auflagen zuständig ist.
Wir empfehlen daher allen Vereinen, weiterhin den engen Kontakt zu den zuständigen örtlichen Behörden zu suchen bzw. zu halten, um mit diesen die Möglichkeiten zu erörtern, unter welchen Bedingungen ein Trainings- und/oder Spielbetrieb aufrechterhalten bzw. gestartet werden kann.
Dies ist übrigens ein Problem einiger Ligen (auch in anderen Sportarten), dass die Voraussetzungen von Ort zu Ort stark variieren können und somit keine auch nur annähernd gleichen Bedingungen existieren.
Aus diesem Grund hat sich der Sportausschuss schweren Herzens entschlossen, den offiziellen Spielbetrieb der Saison 2021 mit Ausnahme der erst nach den Sommerferien startenden Ligen auszusetzen.
Da es diesbezüglich auch einige Missverständnisse gab, möchten wir daher die Gelegenheit auch nutzen, klarzustellen, was die Aussetzung konkret bedeutet:
Die Saison aussetzen heißt:
– es werden in den betreffenden Ligen keine Meister ermittelt
– es werden in den betreffenden Ligen keine Auf- und Absteiger ermittelt
– die Ligenbindung der beantragten Lizenz entfällt und sie wird zu einer allgemeinen Spiellizenz
Die Saison aussetzen heißt aber NICHT, dass gar kein Spielbetrieb stattfinden darf bzw. soll – im Gegenteil – nur eben nicht in dem ursprünglich geplanten Ligakonstrukt.
Mit der Aussetzung der Saison wird daher lediglich sichergestellt, dass kein Team seinen Platz in seiner Liga verliert, nur weil es unter den jeweils geltenden Rahmenbedingungen nicht am Spielbetrieb teilnehmen kann oder will.
Es kann und – wenn möglich – soll natürlich gerne anderweitiger Spielbetrieb (z.B. Freundschaftsspiele oder Bowlspielbetrieb) stattfinden und der AFVBy ist – in Form seiner Ligaobleute – selbstverständlich gerne bereit, hier zu unterstützen (Spielgegner & Schiedsrichter vermittlen etc.).
Wer sich organisatorisch nicht im Stande sieht, Spiele auszutragen oder daran teilzunehmen, kann selbstverständlich gerne Scrimmages veranstalten oder an diesen teilnehmen, sofern diese den Vorgaben gemäß §109 BSO und den Corona-Richtlinien entsprechen.
Von dem Thema der Saisonaussetzung ausgenommen sind Ligen, die als Leistungssport klassifiziert sind (also die Ligen, die durch den AFVD administriert werden – GFL, GFL2, GFLJ, DBL1, DBL2, DFFL).
Für diese gelten gesonderte Bestimmungen, die Koordination und Kommunikation erfolgt hierbei über den Ligenträger.
Die Regionalliga wird ebenfalls gesondert betrachtet, da diese eine Sonderstellung einnimmt, da sie nicht unter die Leistungssportregelung fällt, aber die aufstiegsberechtigte Liga zur GFL2 ist.
Daher wird zur Verfahrensweise über die Regionalliga zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Wir hoffen, damit einige Fragen, die in den letzten Tagen aufgekommen sind, geklärt zu haben!
Ihr/Euer Ligaobmann/-obfrau (bei Fragen zum Spielbetrieb) bzw. das Präsidium über die Geschäftsstelle (bei allgemeinen Fragen) stehen Euch /Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung!
Mit sportlichen Grüßen
Ihr/Euer Präsidium