Informationen für Sportvereine des BLSV

Folgendes Infoschreiben des BLSV ging am 19. März 2021 an alle bayerischen Sportvereine:

Keine weiteren Öffnungsschritte ab dem 22. März 2021

Die zum 22. März 2021 in Aussicht gestellten weiteren Öffnungsschritte werden vorerst gestoppt. Grund ist der anhaltende Anstieg der Infektionen in ganz Bayern. Es könne deswegen nicht mehr von einer stabilen Lage ausgegangen werden. Das Bayerische Ministerium für Gesundheit und Pflege will die lokalen Lockerungen, die ab dem 22. März 2021 gelten sollten, vorerst nicht zulassen. Bund und Länder wiederum wollen am 22. März 2021 über weitere Schritte beraten und entscheiden. Was jetzt gilt, ergibt sich aus unserer nachstehenden Grafik.

Absage Präsenzveranstaltungen

Aufgrund der aktuellen Lage zum Coronavirus sagt der BLSValle Bildungsveranstaltungenim Präsenzformatbis einschließlich 2. Mai 2021 ab. Dies betrifft auch einevon Ihnen gebuchte Veranstaltung? Bereits bezahlte Lehrgangsgebühren werden vollständig zurückerstattet. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es aufgrund der großen Anzahl von stornierten Veranstaltungen zu Verzögerungen bei der Rückerstattung kommen kann. Um unseren Übungsleitern und Vereinsmanagern dennoch eine Lizenzverlängerung zu ermöglichen, bietet der BLSV Onlineveranstaltungen zur Verlängerung an.Alle Termine und Themen der Onlineseminarefinden Sie wie gewohnt im QualiNET unter www.blsv-qualinet.de. Nutzen Sie die Chance zur Lizenzverlängerung durch digitale Bildungsan-gebote.

Vereinspauschale 2021

Die Vereinspauschale garantiert auch in diesemJahr bei Vorliegen der Antragsvoraussetzungen eine schnelle und unbürokratische finanzielle Unterstützung in der Corona-Pandemie. Mit der Verlängerung der Antragsfrist bis 6. April 2021(bislang 1. März 2021) haben Sie nun noch die Möglichkeit, einen Antrag zum Bezug der Vereinspauschale zu stellen. Wichtiger Hinweis: Beim Abgabedatum handelt es sich um eine Ausschlussfrist.Anträge, die nach dem 6. April 2021 gestellt werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.Neben der Fristverlängerung wurdenweitere Erleichterungen zur Beantragung der Vereinspau-schale beschlossen:

  • Auf das Erfordernis eines Jugendanteils i. H. v. 10 % wird verzichtet, wenn der jeweilige Verein die Voraussetzung für die Beantragung der Vereinspauschale 2020 noch erfüllt hat.
  • Sofern ein Verein auch das Mindest-Ist-Aufkommen von 70 % des Soll-Aufkommens aufgrund der Corona-Pandemie nicht erreicht, kann alternativ das Ist-Aufkommen des Jahres 2019 herangezogen werden.
  • Mitgliederrückgang: Vor diesem Hintergrund können nach dem Günstigkeitsprinzip für die Berechnung der Vereinspauschale 2021 alternativ die zur Gewährung der Vereinspau-schale 2020 ermittelten Mitgliedereinheiten herangezogen werden, die durch die Anrechnung der Vereinsmitglieder (Erwachsene und sonstige Mitglieder)erzielt wurden, sofern deren Anzahl höher als bei der aktuellen Antragsprüfung ist.

Bitte beachten Sie, dass die Beantragung der Vereinspauschale fristgerecht bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde zu erfolgen hat. Wurde die Vereinspauschale bereits beantragt, so muss aufgrund der oben genannten Anpassungen kein neuer Antrag gestellt werden. Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde hat den Auftrag, im Vorteil des Vereins zu entscheiden

Aktuelle Fragen und Antworten (FAQs) bieten wir auf unserer Website unter www.blsv.de/corona-virus, in unseren sozialen Medien sowie in regelmäßigen Mailings an Sportvereine und Sport-fachverbände an. Darüber hinaus steht unser BLSV Service-Center unter der Mail-Adresse service@blsv.de sowie zu den BLSV-Geschäftszeiten unter der Tel. +49 89 15702 400 für Rückfragen zur Verfügung